AGB
§ 1 Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Lieferanten (Verkäufers) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers (Käufers) mit Hinweis auf seine Bedingungen, werden hiermit widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besteller für den Widerspruch eine besondere Form vorgeschrieben hat. Abweichungen von diesen Geschäftsbeziehungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot, Lieferung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Muster und Prospekte dienen lediglich als Anschauungsmaterial. Fertigungsverbindlich ist lediglich der schriftliche Bestellerauftrag, falls erforderlich, Bestellerzeichnungen. Die Bezugnahme auf DIN Vorschriften ist nur Warenbeschreibung, keine Zusicherung auf Eigenschaften. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, es sei denn die Teillieferung ist für den Besteller ohne Interesse.
§ 3 Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen, ohne Abzüge zahlbar. Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Eine Aufrechnung mit den Ansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung von uns unbestritten oder als rechtskräftig festgestellt ist. Ab Fälligkeitstag werden unter Geltendmachung eventueller weiterer Verzugsschäden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz nach § 1 Diskontüberleitungsgesetz berechnet. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers gefährdet, so kann der Lieferant Vorauszahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Lieferanten auch zu, wenn der Käufer trotz verzugsbegründeter Mahnung keine Zahlung leistet. Erstkunden werden nur gegen Vorkasse beliefert.
§ 4 Lieferzeit
Liefertermine und Fristen, die verbindlich, oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Tage, an dem die schriftliche Vereinbarung über einen Auftrag zustande kommt. Sollten dabei noch Einzelheiten der Ausführung offen bleiben, die nach Ansicht auch nur einer der Parteien regelungsbedürftig sind, so beginnen die Lieferfristen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren, oder unmöglich machen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hin aufzuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils, ganz oder teilweise vom Vertag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 2 Kalendermonate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit, oder werden wir von der Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Ansprüche ableiten. Über Verlängerungsursachen der Lieferzeit ist der Besteller zu unterrichten.
§ 5 Mängelrügen / Gewährleistung
Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich angezeigt werden. Im Falle fristgerechter und von uns anerkannter Beanstandungen behalten wir uns das Recht vor, Ersatz für beanstandete Ware zu liefern, oder diese instand zu setzen. Schlägt diese Nachbesserung fehl, oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, oder verstreicht eine vom Käufer gesetzte Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, so kann der Käufer unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nach seiner Wahl, Wandlung oder Minderung verlangen. Schadensersatzansprüche die über die vorstehenden Gewährleistungsansprüche hinausgehen, sind - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit das anwendbare Recht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften eine Haftung vorschreibt. Unsachgemäße Montage entbindet uns von jeglichen Verpflichtungen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Regulierung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung - einschließlich Zinsen und Kosten - behalten wir uns das Eigentum der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist zur besonderen Lagerung und Versicherung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet und hat uns auf Wunsch den Nachweis über die erfolgte Versicherung zu erbringen. Der Käufer ist berechtigt die Ware, auch weiterbearbeitet, im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verkaufen. Er hat sich allerdings bis zur vollständigen Bezahlung seines Kaufpreisanspruchs das Eigentum vorzubehalten. Er darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen und hat uns von erfolgten Pfändungen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen. Bearbeitet oder verarbeitet der Käufer von uns gelieferte Ware oder verbindet er diese mit anderen nicht uns gehörenden Waren, so erfolgt die Be- oder Verarbeitung kostenlos für uns als Hersteller. Ein Eigentumserwerb des Käufers im Sinne des § 95 BGB findet nicht statt. Der Käufer verwahrt die neu erstandene Ware unentgeltlich für uns. Bei der Verarbeitung unserer Waren mit den Waren anderer Lieferanten durch den Käufer, werden wir anteilsmäßige Eigentümer der neuen Sache. Soweit wir Eigentümer oder Miteigentümer durch Be- oder Verarbeitung entstandener neuer Sachen werden, finden auch auf sie bzw. auf unseren Miteigentumsanteil, die für Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung. Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm, aus den Weiterverkauf zustehenden, Forderungen an uns ab. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung- insbesondere mit uns nicht gehörenden Waren- weiter verkauft, so gilt die Abtretung als nur in Höhe des Verkaufswertes unserer Vorbehaltsware, erfolgt. Ist die Drittschuld höher als unsere Forderungen, so geht die Forderung gegen den Drittschuldner nur insoweit auf uns über, als es dem Wert unserer Vorbehaltsware entspricht. Der Käufer ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen beim Drittkäufer für uns einzuziehen, hat aber die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Forderungen auch unmittelbar beim Drittkäufer einzuziehen, der uns zu diesem Zweck namhaft zu machen ist.
§7 Sonderbestimmungen für Aufträge nach Zeichnungen, Modellen usw.
Unsere Zeichnungen, Muster und Modelle dürfen grundsätzlich Dritten nur im Falle unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Falls wir nach Zeichnungen, Vorgaben oder Modellen des Käufers zu liefern haben, übernimmt der Käufer die Haftung dafür, dass wir keine Schutzrechte Dritter verletzen. Wir verpflichten uns, die Vorlagen nur für den Auftrag des Käufers zu nutzen. Es sei denn, dass eine anderweitige Benutzung ausdrücklich vereinbart wird. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte freizustellen, dies gilt auch für etwaige entstehende Prozesskosten. Für etwaige entstehende Prozesskosten hat der Käufer uns auf Verlangen einen angemessenen Vorschuss zu zahlen. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen, oder in Zusammenhang mit diesen, erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese von ihm oder von dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes per EDV zu verarbeiten. Gemäß § 261 und §43 III BDSG geben wir dem Käufer hierdurch Kenntnis von der Speicherung seinen Daten.
§ 8 Erfüllungsort , Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche zwischen den Besteller (Käufer) und Lieferanten (Verkäufer) ist der Sitz des Verkäufers. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand festgelegt.
§ 9 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen der in obigen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden den Lieferanten (Verkäufer), nur nach schriftlicher Bestätigung. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

